Stand: August 2024
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1. Geltungsbereich
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Diese zusätzlichen Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für die duotherm Heiz- und Isoliersysteme GmbH & Co. KG (nachfolgend Auftragnehmer genannt).
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Diese zusätzlichen „Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Heizelemente“ gelten ergänzend zu den „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ der duotherm Heiz- und Isoliersysteme GmbH & Co. KG, soweit Vertragsgegenstand (auch) die Lieferung von Heizelementen ist.
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2. Obliegenheiten des Auftraggebers
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Generell obliegt dem Auftraggeber die Prüfung auf Eignung der Heizelemente für den jeweiligen Anwendungsfall, wie z.B. thermische Anlage, Ofen oder thermischen Prozess, da der Anwendungsfall in der Regel spezifisch ist und sich nicht im Verantwortungs- und Einflussbereich des Auftragnehmers befindet.
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3. Gewährleistung, Sachmängel
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Metallische Heizelemente sind aufgrund der thermischen Belastungen sowie der spezifischen Einsatzbedingungen, wie z.B. Arbeitsatmosphäre, Lastzyklen und zu behandelndes Gut, als Verschleißteile mit nicht genau definierbarer Lebensdauer zu betrachten. Durch entsprechende Einsatzbedingungen kann die erzielbare Lebensdauer der Heizelemente auch signifikant unterhalb der Gewärleitungsfrist von eimen Jahr liegen.
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Eine Unsachgemäße Behandlung während des Transports, der Montage, dem Betrieb oder allgemein unsachgemäßer Gebrauch, welche durch den Auftraggeber oder durch ihn beauftragte Dritte verursacht wird, schließt eine Gewährleistung des Auftragnehmers aus. Dies gilt auch für den Fall der Nichtbeachtung von produktbezogenen Montage- und Betriebsanweisungen.
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Allgemein empfehlt der Auftragnehmer zur Erreichung einer möglichst langen Lebensdauer der Heizelemente, den Einsatz geeigneter Thermoelemente zur Überwachung der Heizelementtemperatur. Eine Temperaturbegrenzung bzw. automatische Abschaltung des jeweiligen Heizelements, bei Überschreitung der max. Betriebstemperatur, sollte daher unbedingt vorgesehen werden.
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Die am Heizelement vorliegenden Aufheizraten sind im Regelbetrieb auf 250°C/h zu begrenzen und es empfiehlt sich der Einsatz von geeigneten Steuerungen und Steuerungskomponenten, wie z.B. Thyristorsteller.
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Im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind dem Auftragnehmer geeignete Unterlagen und Betriebsdatenaufzeichnungen vorzulegen, aus denen sich der Nachweis ergibt, dass die zu beachtenden Vorgaben eingehalten wurden.
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